Elternbrief 2021/2

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum Halbjahreswechsel 2021/2022 möchte ich Ihnen mit diesem Elternbrief einige Informationen zukommen lassen.

Sie erhalten mit diesem Schreiben die Einladung zum Elternsprechtag am 24.02.2022 in der Zeit von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr, der aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch erfolgen wird. Die Terminvergabe wird über den Schulmanager (www.schulmanager-online.de) erfolgen und ersetzt damit den Laufzettel zum Elternsprechtag. Die individuellen Zugangsdaten zum Schulmanager erhalten Sie mit diesem Schreiben. Sie können am Sprechtag mit den unterrichtenden Lehrkräften Fragen zum Zeugnis oder zur Lernentwicklung Ihres Kindes telefonisch besprechen.

Mit dem 08.02.2022 hat der freiwillige Ganztagsunterricht dienstags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr wieder begonnen.

Am 21.03.22 bieten wir für die Eltern und Erziehungsberechtigten der jetzigen 4. Klassen einen Informationsabend um 19:30 Uhr in der Theodor-Thomas-Halle mit anschließender Schulführung an.

Der bundesweite Aktionstag zur klischeefreien Berufsorientierung für Jungen und Mädchen findet am 28. April 2022statt.

Ich freue mich, Herrn Keno Ulferts mit der Fächerkombination Sport/Wirtschaft und zusätzlich bis zum Ende des aktuellen Schuljahres Rebecca Martens, eine Lehramtsstudentin im Masterstudium der Universität Oldenburg als pädagogische Mitarbeiterin für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten, als neue Kollegin und Kollegen begrüßen zu dürfen.

Durch die weiteren Abordnungen an die Grundschule Esens-Nord bleibt unsere Unterrichtsversorgung knapp unter 100%.

Auch wenn in diesem Jahr durch die Auswirkungen der Corona-Krise nicht alles wie gewünscht verläuft, versuchen wir das Beste aus der Situation zu machen. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, schreiben Sie die Lehrkräfte an.

Die ersten zehn Lerngruppen besitzen bereits ein Stehpult. Dieses soll Ihre Kinder bei Vorträgen und Referaten unterstützen.

Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs, die das vorgeschriebene Betriebspraktikum in ambulanten oder (teil-) stationären Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens sowie zur Betreuung, Pflege und Unterbringung in voll- oder teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. heilpädagogische Tagesstätten) oder vergleichbaren Einrichtungen absolvieren wollen, benötigen ab dem 16. März 2022 wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Covid-19-Schutzimpfung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches zweites Schulhalbjahr und bleiben Sie gesund. Selbstverständlich werde ich Sie unaufgefordert weiterhin unterrichten, wenn relevante Neuerungen vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gebbeken, Schulleiter